Haben bei einem grossen Provider ein neues Smartphone zum Mobilfunktvertrag bekommen. Nun geht es nach nur 13 Monaten nicht mehr an. Der Provider beruft sich auf die Beweislastumkehr im Kaufvertragsrecht und fordert von uns ein Smartphone-Gewährleistungsgutachten. Wer zahlt dieses? Der Provider oder ich? Das hängt wahrscheinlich aich vom Ergebnis des Gutachtens ab?